WHG Hallenabdichtungen

Lagerhallen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen oder behandelt und verwendet werden (LAU-Anlagen und HBV-Anlagen), müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen besonders abgedichteten Hallenboden bekommen.

Diese Abdichtung soll im Havariefall das Eindringen der wassergefährdenden Stoffe in den Untergrund verhindern.

Um diese so genannte WHG-Abdichtung herzustellen, verwenden wir PEHD-Dichtungsbahnen in den Dicken 2,0 oder 3,0 mm, die hierfür eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erhalten haben. Diese installieren wir unter der Betonsohle als Auffangwanne.

Hallenabdichtung Autohaus Wichert in Hamburg

Unsere geschulten und geprüften Monteure führen sämtliche Verlege- und Schweißarbeiten gemäß DVS-Richtlinie aus. VAwS-Sachverständige überwachen die Arbeit und überprüfen das Ergebnis. Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch die Experten.

Vorteile dieser Variante der WHG-Abdichtung im Vergleich zur Beschichtung oder FD-Betonsohle sind nicht nur die deutlich geringeren Herstellungskosten sondern vielmehr der positive Effekt, dass die Abdichtung mechanisch geschützt unter der Hallensohle liegt. Es entstehen keine Wartungsfugen wie z. B. beim FD-Beton, keine Verschleißerscheinungen wie z. B. bei Beschichtungen.

Es ist kein Problem, wenn Sie in Ihrer Lagerhalle bauliche Veränderungen vornehmen möchten, die mit Arbeiten an der Sohle einhergehen. Da die Abdichtung deutlich unter der Oberfläche liegt, bleibt sie weiter geschützt und voll funktionsfähig.

Bei besonderen Anforderungen installieren wir die Abdichtung auch dauerhaft überwachbar. Neben der zusätzlichen Sicherheit (die z.B. in Wasserschutzgebieten gefordert wird) ist dies auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungen einfacher.